Herausforderung: Feuchtigkeitsschäden an Verpackungsteilen und Packhilfsmitteln
Bei einem unserer Kunden führte die entstandene Kondensation zu Schimmelbefall an den hölzernen Verpackungsteilen – und damit einer Reklamation auf Empfängerseite. In besonders schweren Fällen kann sogar die Freigabe eines Containers durch den Zoll verweigert werden, wenn Packhilfsmittel sichtbar befallen sind. Damit birgt die Feuchtigkeit nicht nur Qualitäts- und Hygieneprobleme, sondern auch logistische und wirtschaftliche Risiken.